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Anmeldung

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Kategorie: Uncategorised
Geschrieben von Boris Kißner am Veröffentlichungsdatum

Hier Aufnahmeformular findet Ihr das Anmeldeformular im pdf-Format.

Ausdrucken und dem Übungsleiterleiter unterschrieben aushändigen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren bitte die Unterschrift der Eltern nicht vergessen.


Beitragsordnung des Turnverein Hohenlimburg 1871 e.V.

 

§ 1 Aufnahmegebühr

Bei Aufnahmen in den Verein kann eine Aufnahmegebühr erhoben werden.

 

§ 2 Mitglieds- und Abteilungsbeitrag (Stand 01.01.2004)

Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich:
für Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr 3,75 EUR
für Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr 5,75 EUR
für Auszubildende, Studenten und Zivil- 2,00 EUR
und Grundwehrdienstleistende
50 % des Beitrages als Familienrabatt ab jedem
zweiten Mitglied

Der Abteilungsbeitrag beträgt monatlich:
in der Turnabteilung 1,00 EUR
in der Judoabteilung 1,00 EUR

in der Jiu-Jitsu-Abteilung 1,00 EUR
in der Basketballabteilung 1,00 EUR
in der Gymnastikabteilung 1,00 EUR

Die angegebenen Abteilungsbeiträge gelten auch für Auszubildende, Studenten und Zivil- und Grundwehrdienstleistende.

Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt 15,00 EUR.

Die Mitglieds- und Abteilungsbeiträge werden jährlich, spätestens drei Monate nach Rechnungseingang, fällig. Bei erteilter Einzugsermächtigung erfolgt der Einzug bei jährlicher Zahlung zum 01.02., bei halbjährlicher Zahlung zum 01.02. und zum 01.08. jeden Jahres.

 

§ 3 Umlage


Eine Umlage wird nicht erhoben.

 

§ 4 Einzugsermächtigung


Den Mitgliedern wird aus Gründen der Kostenersparnis empfohlen, unbedingt vom Lastschriftverfahren – Ausfüllen der Einzugsermächtigung – Gebrauch zu machen.

Durch die Einzugsermächtigung entstehen keine Nachteile oder Risiken:
die Einzugsermächtigung ist jederzeit widerrufbar
wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung (Teileinlösungen werden nicht vorgenommen)
Lastschriften entlasten das Gedächtnis
Eine per Einzugsermächtigung erfolgte Abbuchung kann innerhalb von sechs Wochen vom Mitglied rückgängig gemacht werden.

 

§ 5 Mahnverfahren


Mitglieder, die zum Fälligkeitstermin dem Verein gegenüber mit Zahlungen im Rückstand sind, werden dreimal schriftlich gemahnt. Ab der 2. Mahnung werden Bearbeitungsgebühren erhoben. Ist ein Mitglied länger als sechs Monate dem Verein gegenüber mit Zahlungen im Rückstand und seiner Zahlungspflicht trotz schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen, erfolgt sein Ausschluß aus dem Verein (§ 10 der Vereinssatzung). Das Mitglied hat gleichwohl den fälligen Beitrag zu zahlen.

Der Verein (Vorstand) behält sich vor, die Einleitung eines Mahnverfahren beim Amtsgericht (Gerichtskasse) zu beantragen.